Gebühren und Beiträge des Zweckverbandes Bischofswerda-RÖDERAUE
Abwassergebühr | |
Grundgebühr bei wohnwirtschaftlicher Nutzung (je Einwohner und Monat) | 2,82 € |
Grundgebühr bei wohnwirtschaftlicher und betrieblicher Nutzung je Gewerbe und Monat zusätzlich |
5,64 € |
Grundgebühr bei sonstiger Einleitung je installiertem Wasserzähler bis Qn 2,5 / Q3 4 | 16,95 € |
Grundgebühr bei sonstiger Einleitung je installiertem Wasserzähler bis Qn 6 / Q3 10 | 33,85 € |
Grundgebühr bei sonstiger Einleitung je installiertem Wasserzähler bis Qn 10 / Q3 16 | 67,70 € |
Grundgebühr bei sonstiger Einleitung je installiertem Wasserzähler bis Qn 50 / Q3 25 | 101,20 € |
Grundgebühr bei sonstiger Einleitung je installiertem Wasserzähler bis Qn 80 / Q3 63 | 135,40 € |
Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet und durch ein Klärwerk gereinigt wird | 2,48 €/m3 |
Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet wird, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind |
1,01 €/m3 |
Regenwasser (nach versiegelter Grundfläche pro Jahr) | 0,25 €/m2 |
Abwasserbeitrag | |
Schmutzwasserbeitrag - je m2 zulässiger Geschossfläche | 4,38 €/m2 |
Regenwasserbeitrag - je m2 modifizierter Grundfläche | 0,84 €/m2 |
Entsorgung von abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen | |
Grundgebühr | 25,00 €/ Anlage p.a. |
1 m3 | 38,00 €/m3 |
jeder weitere m3 | 14,30 €/m3 |
Entsorgung von abflusslosen Sammelgruben | |
Grundgebühr | 25,00 €/ Anlage p.a. |
1 m3 | 31,90 €/m3 |
jeder weitere m3 | 8,10 €/m3 |
Sonstige Leistungen | |
Schlauchverlängerungszuschlag je durchgeführter Entsorgung | |
von 20 bis 29 m | 5,50 € |
von 30 bis 39 m | 10,50 € |
von 40 bis 49 m | 15,50 € |
von 50 bis 59 m | 20,50 € |
Abrechnungshinweise
Die Abwassergebühren richten sich nach der entnommenen Trinkwassermenge und bei Brunnen- oder anderen Brauchwasseranlagen nach der gemessenen eingeleiteten Menge in m3 oder werden pauschal berechnet.
Sie werden einmal jährlich abgerechnet.
Zahlungsbedingungen
Bei nicht fristgemäßer Zahlung der fälligen Abwassergebühren bzw. Abwasserbeiträge werden Säumniszuschläge in Höhe von 1% pro Monat der Gebührenschuld erhoben.
Aufgrund von finanziellen Nöten kann zur Tilgung der Abwassergebühren eine Ratenvereinbarung beantragt werden. Zur Tilgung von Abwasserbeitragsbescheiden stehen ein Antrag auf Verrentung bzw. Stundung des Beitrages zur Verfügung. Diese Vereinbarungen werden mit 0,5% pro Monat verzinst.