Gebühren des Abwasserzweckverbandes Klosterberg
Zentrales Entsorgungsgebiet
Schmutzwassergebühr | |
Grundgebühr für Qn < 6 m3/h | 10,00 €/ Monat |
Grundgebühr für Qn >= 6 m3/h und < 10 m3/h | 70,00 €/ Monat |
Grundgebühr für Qn >= 10 m3/h | 105,00 €/ Monat |
Mengengebühr | 3,43 €/m3 |
Regenwassergebühr | |
versiegelte Fläche (pro Jahr) | 0,16 m2 |
Ortsteile (dezentrale Entsorgung)
Kanalbenutzungsgebühr | |
Grundgebühr für eine vollbiologische Kleinkläranlage | 34,00 €/ EGW p.a. |
Mengengebühr für eine vollbiologische Kleinkläranlage | 1,09 €/m3 |
Grundgebühr für eine sonstige Kleinkläranlage und abflusslose Grube | 68,00 €/ EGW p.a. |
Mengengebühr für eine sonstige Kleinkläranlage und abflusslose Grube | 1,67 €/m3 |
Entsorgung von abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen | |
Grundgebühr | 25,00 €/ Anlage p.a. |
1 m3 | 46,00 €/m3 |
jeder weitere m3 | 16,00 €/m3 |
Entsorgung von abflusslosen Sammelgruben | |
Grundgebühr | 25,00 €/ Anlage p.a. |
1 m3 | 39,00 €/m3 |
jeder weitere m3 | 9,30 €/m3 |
Abrechnungshinweise
Die Abwassergebühren richten sich nach der entnommenen Trinkwassermenge und bei Brunnen- oder anderen Brauchwasseranlagen nach der gemessenen eingeleiteten Menge in m3 oder werden pauschal berechnet.
Sie werden einmal jährlich abgerechnet.
Zahlungsbedingungen
Bei nicht fristgemäßer Zahlung der fälligen Abwassergebühren bzw. Abwasserbeiträge werden Säumniszuschläge in Höhe von 1% pro Monat der Gebührenschuld erhoben.
Aufgrund von finanziellen Nöten kann zur Tilgung der Abwassergebühren eine Ratenvereinbarung beantragt werden. Zur Tilgung von Abwasserbeitragsbescheiden stehen ein Antrag auf Verrentung bzw. Stundung des Beitrages zur Verfügung. Diese Vereinbarungen werden mit 0,5% pro Monat verzinst.