Gebühren des Abwasserzweckverbandes Klosterberg

Zentrales Entsorgungsgebiet

Schmutzwassergebühr
Grundgebühr für Qn < 6 m3/h 10,00 €/
Monat
Grundgebühr für Qn >= 6 m3/h und < 10 m3/h 70,00 €/
Monat
Grundgebühr für Qn >= 10 m3/h 105,00 €/
Monat
Mengengebühr 3,43 €/m3
Regenwassergebühr
versiegelte Fläche (pro Jahr) 0,16 m2

Ortsteile (dezentrale Entsorgung)

Kanalbenutzungsgebühr
Grundgebühr für eine vollbiologische Kleinkläranlage 34,00 €/
EGW p.a.
Mengengebühr für eine vollbiologische Kleinkläranlage 1,09 €/m3
Grundgebühr für eine sonstige Kleinkläranlage und abflusslose Grube 68,00 €/
EGW p.a.
Mengengebühr für eine sonstige Kleinkläranlage und abflusslose Grube 1,67 €/m3
Entsorgung von abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen
Grundgebühr 25,00 €/
Anlage p.a.
1 m3 46,00 €/m3
jeder weitere m3 16,00 €/m3
Entsorgung von abflusslosen Sammelgruben
Grundgebühr 25,00 €/
Anlage p.a.
1 m3 39,00 €/m3
jeder weitere m3 9,30 €/m3

Abrechnungshinweise

Die Abwassergebühren richten sich nach der entnommenen Trinkwassermenge und bei Brunnen- oder anderen Brauchwasseranlagen nach der gemessenen eingeleiteten Menge in m3 oder werden pauschal berechnet.
Sie werden einmal jährlich abgerechnet.

Zahlungsbedingungen

Bei nicht fristgemäßer Zahlung der fälligen Abwassergebühren bzw. Abwasserbeiträge werden Säumniszuschläge in Höhe von 1% pro Monat der Gebührenschuld erhoben.
Aufgrund von finanziellen Nöten kann zur Tilgung der Abwassergebühren eine Ratenvereinbarung beantragt werden. Zur Tilgung von Abwasserbeitragsbescheiden stehen ein Antrag auf Verrentung bzw. Stundung des Beitrages zur Verfügung. Diese Vereinbarungen werden mit 0,5% pro Monat verzinst.