Aktuelles
01.06.2023 Fachangestellter für Bäderbetriebe (m/w/d)
Die Wasserversorgung Bischofswerda GmbH als Eigengesellschaft des Zweckverbandes Bischofswerda-RÖDERAUE führt Leistungen zur Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung im Landkreis Bautzen aus und führt die Betriebsführung für zwei Freibäder durch.
Im Freibad Bischofswerda soll spätestens ab April 2024 folgende Stelle besetzt werden:
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle.
Ihre Hauptaufgaben:
1. in der Badsaison
- Beaufsichtigung des Badbetriebes
- Reinigungs- und Pflegearbeiten
- Kassenabrechnung bei Abwesenheit des Schwimmmeisters
- Reparatur- und Pflege der übrigen Technik
2. außerhalb der Badsaison
- Vorbereitung der Badsaison
- Reinigungs- und Pflegearbeiten an Außenanlagen
- Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten
- Winterfestmachung des Bades
- Einsatz in den Meisterbereichen Trinkwasser und Wasserwerke
Wir erwarten:
Abgeschlossene Berufsausbildung als Fachangestellter für Bäderbetriebe oder Meister für Bäderbetriebe, hohe Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Loyalität, Flexibilität und freundliches Auftreten, selbständige, strukturierte Arbeitsweise und Verantwortungsbewusstsein. Sie sind bereit zur Tätigkeit in Schichten und am Wochenende und verfügen über den Führerschein der Klasse B.
Wir bieten:
Es erwartet Sie eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgabe mit einer leistungsgerechten Bezahlung entsprechend der Qualifikation und Berufserfahrung nach TVöD, als auch Möglichkeiten zur bedarfsorientierten Fort- und Weiterbildung.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit vollständigen Unterlagen richten Sie bitte an die
oder per E-Mail im PDF-Format an info@wvbiw.de.
Datenschutz:
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen an die Personalabteilung weitergegeben werden. Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Wird ein Anstellungsvertrag mit einem Bewerber geschlossen, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
16.11.2022 Neubau eines Brunnens zur Förderung von Trinkwasser für das Wasserwerk Bischofswiesen
Allgemeine Informationen:
- Bohrtiefe: 30 Meter
- Bohrloch: 100 Zentimeter Durchmesser
- Brunnenausbau: DN 400
- Bohrstart: 14.11.2022
- Inbetriebnahme: 2023
- Investitionssumme: 256.000 €
Ziel ist, aus dem neu zu errichteten Brunnen ab kommendem Jahr 45 m³/h zu fördern. Damit trägt der Brunnen zur Versorgungssicherheit der Stadt Bischofswerda und den umliegenden Gemeinden bei.
Die Bohrarbeiten werden durch die Firma „Brunnenbau Wilschdorf GmbH“ durchgeführt, die Planungsunterlagen für den neuen Brunnen hat das Ingenieurbüro für Geotechnik (Bautzen) erstellt.
13.09.2017 Hinweise zur Benutzung der Abwasserentsorgungsanlagen
Seit geraumer Zeit kommt es zu einer erhöhten Zahl von Störungen im Kanalnetz des Zweckverbandes Bischofswerda-RÖDERAUE durch die fehlerhafte Entsorgung vor allem von Feuchttüchern.
Wir weisen deshalb darauf hin, dass die folgenden Dinge nicht ins Abwasser gehören und folgendermaßen zu entsorgen sind:
Speisereste
- locken Ratten an
- können zu Geruchsbelästigungen führen
--> Entsorgung im Biomüll
Öl und Fett
- aufwendige Reinigung aufgrund starker Verschmutzung notwendig
- können zu Geruchsbelästigungen führen
--> Entsorgung im Biomüll (in haushaltsüblichen Mengen)
Feuchttücher (Baby-, Erfrischungs-, Brillen-, Bodenreinigungs- und Abschminktücher usw.)
- Verstopfung von Pumpen, kann zu Rückstau im Abwassernetz bis in das Privatgrundstück führen
- Kunststoffe verharzen und zerstören Dichtungen
--> Entsorgung im Restmüll
Medikamente
- können gar nicht oder nur zu einem geringen Teil in der Kläranlage entfernt werden
- gelangen in den Wasserkreislauf und sind damit eine Gefahr für die Gesundheit und Umwelt
--> Entsorgung grundsätzlich in Originalverpackung (Flasche, Blister, Röhrchen u. a.) über den Restmüll oder fragen Sie in der Apotheke zwecks kostenloser Entsorgung nach
Farben und Chemikalien
- können gar nicht oder nur zum Teil in der Kläranlage entfernt werden
- können giftige oder sogar explosive Gase in der Kanalisation bilden
--> Entsorgung bei Schadstoffsammlung
Wattestäbchen, Hygieneartikel, Windeln, Zigarettenkippen
- Verstopfung von Pumpen
- verursachen hohen Reinigungsaufwand
- gelangen teilweise ins Gewässer
--> Entsorgung im Restmüll
Wir bitten zur Vermeidung unnötiger Kosten um Beachtung.
Bei Fragen stehen die Mitarbeiter der Wasserversorgung Bischofswerda GmbH unter 03594 777-0 zur Verfügung.
24.06.2013 Bekanntmachung zu Leitungsrechten des Zweckverbandes Bischofswerda-RÖDERAUE (ZBR) und der Wasserversorgung Bischofswerda GmbH (WVB)
Der ZBR und die WVB informieren hiermit Grundstückseigentümer über einen möglichen finanziellen Ausgleich, wenn Trinkwasser- oder Abwasserleitungen auf Ihrem Grundstück verlaufen.
Bis zum 2. Oktober 1990 wurden auch in unserer Region nach damals geltendem Recht Wasser- und Abwasserleitungen verlegt bzw. mit deren Verlegung begonnen, ohne Dienstbarkeitsverträge mit den jeweiligen Grundstückseigentümern abzuschließen. Diese Leitungen existieren heute noch und werden zur öffentlichen Trinkwasserversorgung oder Abwasserentsorgung weiterhin genutzt.
Der Gesetzgeber hat mit dem Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) und der Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachenR-DV) eine Regelung getroffen, die unter anderem einen finanziellen Ausgleich von betroffenen Grundstückseigentümern regelt.
Um einen Ausgleich zu erhalten prüfen Sie bitte, ob Sie eine Mitteilung vom Amtsgericht - Grundbuchamt erhalten haben und / oder in Ihrem Grundbuch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Trinkwasser- oder Abwasseranlagenrecht) für den ZBR bzw. die WVB gemäß Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung des Regierungspräsidiums / der Landesdirektion Dresden nach § 9 GBBerG i.V.m. § 8 SachenR-DV im Wege der Grundbuchberichtigung eingetragen ist.
Einen Antrag auf Ausgleich oder eine Anfrage können Sie mit Angabe Ihrer Flurstücksnummer und Gemarkung formlos stellen an:
ZBR oder WVB, Belmsdorfer Straße 27, 01877 Bischofswerda